SICHERHEIT IM LAGER

Regalinspektion.

Unsere verbandsgeprüften Regalinspekteure führen die Inspektionen gemäß der europäischen Norm EN 15635 durch. Und das bei laufendem Betrieb.

Warum ist eine Regalinspektion erforderlich?

Die Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007 (ehem. BGR 234) dient der Sicherheit am Arbeitsplatz, denn Regale können umfallen, einstürzen und Menschen verletzen. Die europäische Kontrollnorm DIN EN 15635 gilt für „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“.

Grundsätzlich gilt, dass eine Lagerausstattung jeweils den gelagerten Gütern entsprechen muss. Das betrifft die Stand- und Tragsicherheit, aber auch die gesamte Konzeption und Konstruktion. Schließlich dürfen während des laufenden Betriebes keine Regale einstürzen oder Ware in den Arbeits- oder Verkehrsbereich fallen.

Die jährliche Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007 und DIN EN 15635 erfüllt die Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Das Regelwerk der Berufsgenossenschaft detailliert die Anforderungen der Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV) des Ministeriums.

Regelmäßige Inspektionen im Lagerbereich sind wirtschaftlich sinnvoll, denn bei Arbeitsunfällen durch mangelhafte Arbeitsmittel sind die Arbeitgeber nach der aktuellen Gesetzeslage allein verantwortlich.

Prävention

Durch unterwiesene und gut geschulte Mitarbeiter soll korrektes Verhalten und Bedienen sichergestellt werden.

Inspektion

Regelmäßige Kontrollen sollen den ordnungsgemäßen Zustand überwachen und garantieren.

Instandsetzung

Sollten Beschädigungen oder Fehlbedienungen festgestellt werden, sind diese umgehend zu beheben bzw. abzustellen.

OHSAS 18001:2007

Wir haben die Anforderungen an einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz für das Gütesiegel „Sicher mit System“ erfüllt und von der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik bescheinigt bekommen. Die Occupational Health and Safety Assessment Series, kurz OHSAS 18001, ist das bekannteste Arbeitsschutzmanagementsystem. Anerkannt in mehr als 80 Ländern weltweit.

Mit der OHSAS 18001:2007-Zertifizierung durch unsere Berufsgenossenschaft BGHW belegen wir gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern, dass in unserem Unternehmen Gesundheit und Arbeitssicherheit Priorität haben. Damit sichern wir die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Auflagen zu Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz und steigern das Sicherheitsbewusstsein und die Motivation unserer Mitarbeiter und Subunternehmer.

Wir identifizieren und analysieren potenzielle Gefährdungen frühzeitig, bewerten und eliminieren die damit verbundenen Risiken. Damit verbessern wir ständig unseren Produktions- und Lieferprozess zum Vorteil unserer Kunden.

Pflichten nach DIN EN 15635:

  • Keine mechanischen Bauteile in Reichweite des Entnahmegerätes

  • Keine Störkonturen innerhalb oder seitlich des Entnahmeplatzes

  • Zeitverzögerter Wiederanlauf der separierten Paletten nach der Entnahme der ersten Palette

  • Bei Fehlbedienung durch Unachtsamkeit keine mechanischen Deformierungen von Bauteilen möglich

  • Geringe bis gänzlich entfallende Wartungs- bzw. Instandhaltungskosten im Bereich der Separierung

Zu begutachtende Anlagen:

  • Fachbodenregale

  • Palettenregale

  • Kragarmregale

  • Verfahrbare Regale

  • Mehrgeschossanlagen

Unsere verbandsgeprüften Regalinspekteure führen die Inspektionen gemäß der europäischen Norm EN 15635 durch. Und das bei laufendem Betrieb.

Sicherer arbeiten, dank DGUV 108-007 und DIN EN 15635

Die DGUV Regel 108-007 und die DIN EN 15635 sind wichtige Sicherheitsvorschriften und Empfehlungen für den Betrieb von Lagereinrichtungen, insbesondere von Hochregallagern.

Lagerarbeiter sind besonders gefordert diese Vorschriften einzuhalten, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und um Unfälle zu vermeiden.

Die DGUV Regel 108-007 enthält Vorschriften zur Minimierung von Risiken beim Be- und Entladen von Waren, während die DIN EN 15635 detaillierte Anweisungen zur richtigen Installation, Verwendung und Instandhaltung von Regalsystemen gibt.

Durch den Einsatz der Vorschriften und Empfehlungen, kann das Risiko von Verletzungen oder Schäden an Personen, Maschinen und Waren minimiert werden.

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind Regale als Arbeitsmittel einzustufen und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung. Diese gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch die Beschäftigten. §10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen. Regale müssen mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person geprüft werden.

Regelmäßige Regalinspektion nach DGUV 108-007 und Reparaturen können folgenschwere Unfälle mit Personenschäden sowie hohe Regalreparaturkosten verhindern und einen reibungslosen Betriebsablauf garantieren.

Die Inspektion Ihrer Regalanlage wird während des laufenden Betriebs durchgeführt. Inspektionsbeiblatt Regalinspektion nach DGUV 108-007 und DIN EN 15635 LBE Prospekt wird durch den Prüfer bereitgestellt.

Unsere verbandsgeprüften Regalinspekteure führen die Inspektionen gemäß der europäischen Norm EN 15635 durch. Und das bei laufendem Betrieb. Vereinbaren Sie jetzt ein erstes Beratungsgespräch.

DIN EN 15635 in der Praxis

Inhalte der Regalinspektion:

Wir identifizieren und analysieren potenzielle Gefährdungen frühzeitig, und bewerten und eliminieren die damit verbundenen Risiken.

  • Visuelle Inspektion vom Normalniveau ohne Verwendung von Steighilfen, Hubbühnen etc.

  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der DGUV 108-007 (BGR 234) der gewerblichen Berufsgenossenschaften

  • Sichtkontrolle von Regalbauteilen auf erkennbare Verformungen und Beschädigungen gemäß DIN EN 15635

  • Abgleich der Regalbelastungsschilder mit dem Aufbau

  • Vergabe einer Inspektionsplakette

  • Erstellung eines Prüfberichtes

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